Förderung


Fördergrundsätze

Die Stiftung fördert im Wege der Projektförderung Maßnahmen zum Zweck der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz.

Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.


Gegenstand der Förderung

Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken.

Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche.

Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin.

Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein.


Voraussetzung der Förderung

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die Gewähr dafür bieten, dass er/sie aufgrund der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.
  • Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, die Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks (§ 2 Abs.1 und 2 der Satzung der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung) zu verwenden.
  • Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin verpflichtet sich, die Ergebnisse des mit Stiftungsmitteln geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Auf die Beteiligung der Stiftung ist hinzuweisen.
  • Personalkosten werden nur anteilig übernommen.
  • Eine Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen.
  • Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen.


Antrag- und Bewilligungsverfahren

Projektantrag

  • Anträge sind ausschließlich mit dem Onlineformular an die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung zu richten.
  • Dem Projektantrag sind ein Nachweis der Gemeinnützigkeit und bei Vereinen die Satzung beizufügen.
  • Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen muss.

Förderzusage

Eine Förderzusage ist erst dann erteilt, wenn

  • ein Förderbeschluss des Stiftungsrates vorliegt,
  • der Projektträger von der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung den Zuwendungsbescheid erhalten hat,
  • der Projektträger den unterschriebenen Zuwendungsbescheid im Original an die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung zurückgesandt hat.

Nach Bewilligung kann der Mittelabruf formlos und per Email mit Angabe der Bankverbindung, des Projektnamens und der Fördersumme gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss des Projektes ist innerhalb von zwei Monaten ein Verwendungsnachweis bei der
Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung einzureichen. Ein Formular steht unter nachstehendem Link zur Verfügung.

Dem Verwendungsnachweis ist ein zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben beizulegen – hier gelten Kopien der Originalausgabebelege. Aus dem Nachweis muss für jede Zahlung ersichtlich sein

  • Tag der Zahlung,
  • Zahlungsempfänger,
  • Zahlungsgrund (hier muss der Zusammenhang mit dem Projekt ersichtlich sein) und
  • Einzelbetrag.

In der Außendarstellung (Internetpräsentation, Plakate, Projektflyer, Publikationen etc.) und gegenüber den Medien ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, die Unterstützung des Projekts durch die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung öffentlichkeitswirksam zu nennen. Dies ist mit dem Verwendungsnachweis zu zeigen.

Ein Kurzbericht des Projekts, gegebenenfalls mit Bildmaterial, ist innerhalb von vier Wochen nach Projektende an die Stiftung zu senden.


Fördermöglichkeiten für Projekte in den alten Bundesländern

Eine allgemeine Übersicht zu Fördermöglichkeiten in den alten Bundesländern finden Sie auf dem Portal der Kinder- und Jugendhilfe: Jugendhilfeportal.
Bundesweite Fördermöglichkeiten für Projekte mit besonderer Ausrichtung finden Sie untenstehend: